Erbschaftssteuer und Immobilien. Was aktuell diskutiert wird.

Im Januar 2026 wurde ein neues Konzept zur Reform der Erbschaftsteuer vorgestellt. Noch ist daraus kein Gesetz entstanden, doch die Diskussion wirft für Immobilieneigentümer bereits jetzt wichtige Fragen auf. Denn einzelne Vorschläge würden die Regeln der Vermögensnachfolge grundlegend verändern.

Im Zentrum steht ein möglicher Wechsel bei den Freibeträgen. Künftig könnte ein einmaliger Freibetrag von rund einer Million Euro gelten und nicht mehr in zeitlichen Abständen erneuert werden, sondern über das gesamte Leben hinweg. Bislang lassen sich Freibeträge, etwa gegenüber Kindern, alle zehn Jahre erneut nutzen. Diese Systematik bildet heute eine tragende Säule der Nachlassplanung.

Entlastend wirkt, dass selbst genutztes Wohneigentum nach aktuellem Stand weiterhin steuerlich begünstigt bleiben soll, sofern die Erben die Immobilie selbst beziehen und langfristig darin wohnen. Anders kann sich die Lage bei vermieteten Immobilien oder Objekten in gefragten Lagen darstellen. Hohe Marktwerte führen dazu, dass Freibeträge schneller ausgeschöpft sind und der Gestaltungsspielraum sinkt.

Auch wenn offen ist, ob und in welcher Form eine Reform umgesetzt wird, deutet die Debatte eine klare Richtung an. Wer Immobilienvermögen weitergeben möchte, tut gut daran, bestehende Planungen zu überprüfen. Unter dem geltenden Recht lassen sich Schenkungen vielfach noch sinnvoll strukturieren. Voraussetzung dafür ist eine realistische Einschätzung des aktuellen Marktwerts, denn sie schafft die Grundlage für vorausschauende Entscheidungen.

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