AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ImmoLeague GmbH für die Vermittlungsund Nachweistätigkeit von Immobilien in Deutschland

1. Geltungsbereich unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln wesentliche Inhalte der geschäftlichen Beziehungen zwischen der Firma ImmoLeague GmbH und ihren Kunden.

Unsere Kunden sind sowohl Unternehmer im Sinne des § 14 BGB als auch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Unternehmer ist demnach eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die ein Rechtsgeschäft in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit abschliesst. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft abschliesst, ohne dabei beruflich tätig gewesen zu sein.

Mit Zustandekommen eines Maklervertrages werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag mit einbezogen.

2. Vertragspartner und Geschäftsgegenstand

Unsere Vertragspartner sind unsere Kunden. Sie treten dabei als Käufer und Verkäufer, Mieter und Vermieter, Pächter und Verpächter auf. Die Firma ImmoLeague GmbH ist Nachweis- und Vermittlungsmakler. Das Ziel unserer jeweiligen Geschäftsbeziehung ist damit die Vermittlung eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages.


3. Zustandekommen des Vertrags, Vertragsart, Laufzeit und Kündigung

Ein wirksamer Maklervertrag kommt regelmässig dadurch zustande, dass wir Ihnen als Interessenten das Angebot machen, eine Maklertätigkeit gegen vereinbarte Zahlung einer Provision zu erbringen und Sie dieses Angebot dann auch annehmen. Denkbar ist ebenso, dass Sie selbst uns ein Angebot zur Übernahme der Maklertätigkeit machen, dass wir anschliessend annehmen und die vereinbarten Bedingungen gleichfalls in einem Maklervertrag festhalten. Notwendige Vertragsinhalte sind dabei genaue Angaben zu den Vertragspartnern, die verlangte Tätigkeit des Maklers unter Nennung des Vertragsgegenstands und die vereinbarte Vergütung.

In den Zeitungs- und Internetanzeigen sowie Schaufensteraushängen in unserem Geschäftslokal sind keine Angebote zum einem Maklervertragsabschluss zu sehen. Sie dienen vornehmlich der Interessentensuche.

Übergeben wir Ihnen als Interessent jedoch vor einem Besichtigungstermin ein sogenanntes Exposé, eine ausführliche Verkaufsdokumentation, in dem die Immobilie und die Maklervergütung ausdrücklich benannt sind, dann kommt ein Maklervertrag zustande. In diesem Fall sind Ihnen nämlich alle für einen Vertragsschluss notwendigen Angaben bekannt.

Die Zusammenarbeit mit der Firma ImmoLeague GmbH verlangt den Abschluss eines sogenannten Alleinauftrages, das heisst, dass Sie während der vereinbarten Laufzeit des Vertrages keine weiteren Makler beauftragen dürfen.

Der Alleinauftrag begründet eine Tätigkeitspflicht des Maklers. Die zu übernehmenden Tätigkeiten haben wir deshalb ausführlich in unseren Verträgen aufgeführt.

Bedingt durch diese Tätigkeitspflicht ist ein mit uns geschlossener Alleinauftrag erstmals nach einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten ordentlich kündbar. Die Vertragslaufzeit gesamt ist auf insgesamt 12 Monate beschränkt und kann durch Erklärung gemeinsamen Willens auch über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden. Dabei wird eine ansonsten jederzeitig mögliche Kündigung, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, beibehalten.

Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hiervon nicht berührt.

4. Provisionsregelung und Fälligkeit

Für die Vermittlung eines notariellen Kaufvertragsschlusses über eine Wohn- oder Gewerbeimmobilie erheben wir eine Maklerprovision, zahlbar durch den Verkäufer, in Höhe von bis zu 6 Prozent zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent, zusammengenommen 7,14 Prozent.

Auch eine Provisionsteilung, hier: bis zu 3 Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer, zusammengenommen 3,57 Prozent, zahlbar jeweils von Verkäufer und Käufer, ist darstellbar.

In Anlehnung an das Gesetz vom 23. Dezember 2020 über die Aufteilung der Maklerprovision muss der Verkäufer mindestens die Hälfte der Maklerprovision bezahlen, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

Beauftragung der Firma ImmoLeague GmbH durch den Verkäufer

Es handelt sich um die Vermittlung eines Einfamilienhauses (einer Doppelhaushälfte, einer Doppelhaushälfte oder eines Einfamilienhauses auf einem Erbbaugrundstück) oder einer Wohnung und der Käufer ist ein Verbraucher.

Ein daraufhin mit dem Käufer geschlossener Maklervertrag mit wirksamer Vereinbarung einer hälftigen Käuferprovision ist zudem an das Textformerfordernis gebunden. Textform bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Firma ImmoLeague GmbH dem Käufer eine lesbare Erklärung, unter Nennung der Person des Erklärenden, auf einem dauerhaften Datenträger, wie zum Beispiel durch Brief, E-Mail, SMS, Whatsapp oder weiterer Messengerdienste zur Verfügung stellt. Damit kann der Makler zudem den Nachweis führen. Mündliche Abreden reichen nicht aus.

Hat der Makler dagegen mit einer Partei vereinbart, dass keine Provision anfällt, ist auch die andere Seite von der Provisionspflicht befreit. Ebenso verhält es sich bei einer Verminderung der Provision, die sich demgemäss auf beide Seiten gleichmässig verteilt

Bei der Vermittlung von Mietraum ist eine Beschränkung der Provisionshöhe bereits im Gesetz enthalten. Demnach darf die Provision zwei Monatsmieten netto zuzüglich Mehrwertsteuer nicht überschreiten.

Der Anspruch auf Maklerprovision entsteht mit dem wirksamen Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten, notariellen Kaufvertrages. Im Anschluss daran erstellen wir eine Rechnung. Für Verbraucher tritt die Fälligkeit, gemäß dem gesetzlichen Zahlungsziel, 30 Tage nach Rechnungsstellung ein. Gleiches gilt bei Abschluss eines Mietvertrages. Ist Rechnungsempfänger ein Unternehmer, ist die Zahlung in denselben Fällen innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

5. Haftung für Eigentümerangaben

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen von unserem Auftraggeber (Verkäufer oder Vermieter) oder von einem vom Auftraggeber benannten Dritten stammen. Die Richtigkeit der weitergegebenen Informationen wurde von uns nicht geprüft. Die Überprüfung der Richtigkeit bleibt damit Sache unserer Kunden.

Folglich übernimmt die Firma ImmoLeague GmbH für die Richtigkeit der weitergegebenen Informationen keinerlei Haftung.

Die in Exposés enthaltenen Grundrisse sind lediglich vereinfachte, aufbereitete Darstellungen und nicht massstabsgetreu. Auf Grundrissen, Bildern und Photos gezeigte Möbel und sonstige Gegenstände sind weder Angebots- noch Vertragsbestandteil. Sie dienen lediglich der Gestaltung der Unterlage, sind Mass für einen Grössenvergleich oder geben Einrichtungsvorschläge wieder.

6. Verbot der Weitergabe von Objektinformationen

Sämtliche, an unsere Kunden gegebenen Informationen einschliesslich der Objektnachweise, sind allein für deren persönlichen Nutzen bestimmt. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die Objektinformationen und -nachweise, ohne Zustimmung der Firma ImmoLeague GmbH, an Dritte weiterzugeben, sofern ihm hierfür keine von uns erteilte, schriftliche Zustimmung vorliegt. Verstösst ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schliesst daraufhin der Dritte selbst oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer an die Firma ImmoLeague GmbH zu entrichten.

7. Gegenseitige Verpflichtung

Um einen reibungslosen Geschäftsverlauf zu gewährleisten, verpflichten sich Makler und Kunde zur gegenseitigen Unterstützung des gemeinsamen Vorhabens. Dies geschieht insbesondere durch das Überlassen von Informationen, Auskünften und gemachten Erfahrungen im Rahmen wiederkehrender gemeinsamer Gespräche.

8. Doppeltätigkeit

Die Firma ImmoLeague GmbH darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer, den Vermieter als auch für den Mieter tätig werden.

9. Aufwendungsersatz

Für den Fall, dass während der Laufzeit des Maklervertrages kein Kaufvertragsschluss vermittelt werden konnte, verpflichtet sich der Verkäufer zur Zahlung eines Betrages in Höhe von EUR 1.200 zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Dieser Betrag umfasst den Ersatz der Aufwendungen für Porto, Insertion, Telefon und Fahrtkosten.

10. Haftungsbegrenzung

Die Haftung der Firma ImmoLeague GmbH ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt.

11. Verbraucherinfo zur alternativen Streitschlichtung nach Art. 14 (1) ODR-VO und § 36 VSBG

Die Internetplattform der Europäischen Union zur Online-Streitbeilegung (sogenannte OSPlattform) für Verbraucher ist unter folgendem Link erreichbar:
http://ec.europa.eu/consumers/odr.

Wir nehmen nicht an dem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.